Schließen
Das Magazin für clubfreie Golfer:innen
Besser vor dem Schaden klug als hinterher ...
Besser vor dem Schaden klug als hinterher ... Bild: shutterstock.com/Mironmax
12.01.2023 / Mixed

Golf spielen? Aber sicher!

DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz hilft im Schadensfall – 2023 in verbesserter Version

Autor:in: Imke Ulrich
Lesedauer 4 MIN
drucken
weiterleiten
E-Mail
Facebook
X
Whatsapp

Bis Anfang 2022 waren Golfspielerinnen und Golfspieler automatisch über den Deutschen Golf Verband (DGV) haftpflichtversichert. Seitdem müssen VcG- und Clubmitglieder aktiv werden und sich selbst gegen durch sie verursachte Sach- und Personenschäden absichern, die auf der Golfanlage zum Beispiel durch verzogene, sogenannte abirrende, Golfbälle entstehen. Eine Möglichkeit ist die vom DGV in Kooperation mit der HanseMerkur angebotene Versicherung DGV-GolfProtect. Sie gibt es jetzt in einer verbesserten Version. Achim Battermann, stellvertretender DGV-Präsident und Vizepräsident der Vereinigung clubfreier Golfspieler (VcG), erläutert die Neuerungen und Hintergründe:

Herr Battermann, was ist neu bei der GolfProtect?

Wir hatten nun ein Jahr Zeit, die Bedürfnisse und Wünsche der Golfspieler zu analysieren. Das Feedback haben wir genutzt, um den DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz, auch für die Mitglieder der VcG, noch attraktiver zu gestalten. Neu in 2023 ist die halbierte Selbstbeteiligung auf nun nur noch  250,- Euro im Schadenfall sowie der nun weltweite Versicherungsschutz für alle Personen, die in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub organisiert sind, wozu natürlich auch VcG-Mitglieder zählen. Der Versicherungsschutz gilt übrigens pro Kalenderjahr und muss jedes Jahr aktiv erneuert werden. 

Warum gibt es keine automatische Verlängerung?

Dies ist aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen nicht so ohne weiteres möglich. Wir sind zudem der Überzeugung, dass der Golfspieler oder die Golfspielerin immer selbst aktiv entscheiden sollte, ob er oder sie den Versicherungsschutz der DGV-GolfProtect noch benötigt. Die Verlängerung ist, wie der Abschluss, dann online über die Homepage in weniger als zwei Minuten schnell und unkompliziert möglich. Auch bei der Verlängerung besteht die Wahl zwischen der Bezahlung von 12,- Euro oder der kostenfreien Variante gegen Werbeeinwilligung.

Ist die zusätzliche Versicherung wirklich nötig? 

Wir haben uns vor Einführung der DGV-GolfProtect intensiv mit vielen Experten zur Versicherungssituation auf dem Golfplatz ausgetauscht. Was viele vielleicht so nicht wissen: Auch vor der DGV-GolfProtect gab es ja bereits schon seit vielen Jahren einen Versicherungsschutz für Golfspieler durch den Verband. Und in all den Jahren hat diese Versicherung immer wieder teilweise sehr teure Schäden abgedeckt, obwohl viele Golfspieler einen privaten Haftpflichtschutz hatten. Viele hatten sich nun in 2022 aufgrund der neuen Situation von ihrer privaten Haftpflichtversicherung ausdrücklich bestätigen lassen, dass ihr Golfspiel und insbesondere abirrende Golfbälle als „versichert“ gelten. Trotz dieser grundsätzlichen Zusage kann der Privathaftpflicht-Versicherer aber im konkreten Schadensfall die Schadenzahlung bei einem abirrenden Golfball mangels Verschulden ablehnen. Ob zu Recht, wäre dann im Einzelfall im Rahmen eines Gerichtsprozesses zwischen den involvierten Golfspielern, als Schädiger und Geschädigtem, zu klären. Genau hier, und natürlich auch in Fällen, in denen es keinen Privathaftpflicht-Versicherungsschutz gibt, hilft die DGV-GolfProtect, die den möglichen Einwand eines vermeintlich fehlenden Verschuldens überhaupt nicht erhebt und den Schaden dann regelmäßig reguliert. Ein beruhigendes Gefühl also, nicht in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, wenn der eigene Golfball einen Schaden verursacht hat. 

Macht der Abschluss der Versicherung auch für Wenigspielende Sinn?

Das muss jeder für sich abwägen und entscheiden. Das Risiko eines Schadens besteht grundsätzlich immer ab dem Moment, in dem Bälle geschlagen werden, nicht nur auf dem Golfplatz, sondern zum Beispiel auch auf der Driving Range. Wenn man sich eben dagegen absichern möchte, investiert man einmalig wenige Minuten, um für 0,- Euro der Versicherung beizutreten. Kinder und Jugendliche, Schnuppergolfer, Probemitglieder, Interessenten und Interessentinnen sind übrigens weiterhin wie gehabt automatisch durch den DGV abgesichert und benötigen keine GolfProtect.

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Online ist ein einfach auszufüllendes Schadensformular hinterlegt. Dieses wird vom Schädigenden, also dem Golfspieler oder der Golfspielerin, der oder die der DGV-GolfProtect beigetreten ist, ausgefüllt und an den Versicherungsmakler des DGVs übermittelt, der gemeinsam mit der HanseMerkur die Regulierung des Schadens organisiert. 

Musste die GolfProtect in 2022 Schäden ausgleichen?

Ja, in mehreren Fällen erfolgte auch in 2022 eine Schadensanzeige. Jüngster Fall war ein Golfspieler, dessen Ball ein parkendes Auto beschädigte. Der Autobesitzer wandte sich an den Golfspieler mit der Forderung, den entstandenen Schaden in Höhe von etwa 1.200,- Euro zu ersetzen. Der Golfspieler reichte den Fall bei seiner Privat-Haftpflichtversicherung ein, die aber eine Deckung des Schadens ablehnte. Die Begründung: Mit abirrenden Golfbällen beim Golfspielen müsse man immer rechnen und dem Golfspieler sei deshalb kein Verschulden anzulasten. Die DGV-GolfProtect hat den Schaden dann abzüglich Selbstbeteiligung unverzüglich reguliert, so dass ein Rechtsstreit vor Gericht mit dem geschädigten Autobesitzer abgewendet werden konnte.

Hat die Golfwelt den Wegfall der automatischen Haftpflichtversicherung durch den DGV akzeptiert?

Es gab zu Beginn der Umstellung vor allem etwas Unsicherheit bei den Golfspielern und Golfanlagen, ob die DGV-GolfProtect wirklich notwendig ist und ob ggf. der private Haftpflichtschutz vollkommen ausreicht. Das hat am Anfang etwas Zeit gebraucht, bis da die Unterschiede verstanden wurden, und relativ viele Golfspieler vertrauen ja immer noch auf die Zusagen ihrer privaten Haftpflichtversicherer. Dass das Ganze versicherungstechnisch etwas differenzierter zu bewerten ist, ist sicherlich die größte Herausforderung, auch in der Kommunikation zur DGV-GolfProtect. Über die DGV-Ausweisversendung, eine Homepage und unsere Social-Media-Kanäle haben wir flächendeckend alle DGV- und VcG-Ausweisbesitzende umfassend informiert. Ebenso wurden alle Golfanlagen mit entsprechendem Informationsmaterial zur Auslage in den Clubs vor Ort versorgt. Das Verständnis und die Zahl der versicherten Golfspieler wächst zunehmend und das freut uns natürlich. 

Ist perspektivisch eine Ausweitung des Versicherungsangebots denkbar?

Wir werden eine mögliche Ausweitung des Versicherungsschutzes weiterhin gemeinsam mit unserem Versicherungspartner HanseMerkur auf Basis des Feedbacks von Golfspielern und Golfanlagen stets prüfen und das Angebot ggf. in Zukunft nochmals ausweiten. 

Vielen Dank für das Gespräch.
 

Zur Person:

Achim Battermann, stellvertretender DGV-Präsident (in dieser Funktion insbesondere für das Finanzresort verantwortlich) sowie Vizepräsident der VcG. Er führte als Chemiker ein Beratungsunternehmen und war Vorstandsmitglied des Frankfurter Golf Club e.V. und Präsident des Hessischen Golfverbandes e.V.

drucken
weiterleiten
E-Mail
Facebook
X
Whatsapp

Auch interessant

Informativ und unterhaltsam: Golf (und mehr) für die Ohren
26.02.2025 / Mixed

Auf die Ohren: Podcasts

Draußen ist es noch zu nass und ungemütlich zum Golfen? Kein Problem, mach es dir gemütlich auf dem Sofa, denn Golf und mehr gibt es zum Glück auch zum Zuhören ...
Sportpyschologe Ralf Brand als Gast bei
20.02.2025 / Mixed

VcG-Podcast: Was Menschen in Bewegung bringt

In der neuesten Folge der VcG-Podcast-Miniserie „Hau einen raus!“ ist der Sportpsychologe Prof. Dr. Ralf Brand zu Gast. VcG-Geschäftsführer Marco Paeke und VcG-Marketingleiter Johannes Podszun wollen herausfinden, welche Voraussetzungen für eine bewegungsorientierte Verhaltensveränderung von Vorteil sind. 
„2 x 3 macht 4 … widdewiddewitt und Drei macht Neune!“ wie Pippi Langstrumpf? Bitte nicht auf dem Golfplatz!
19.02.2025 / Mixed

Muss der Zähler wirklich zählen?

Jein. Aber irren ist menschlich, und zuletzt bestätigt der Zähler die Richtigkeit des notierten Scores mit seiner Unterschrift – deshalb muss er eigentlich mitzählen, aber ...